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Ummeldung des 2CV's
als historisches Fahrzeug

Gesetzliche Voraussetzungen

Um ein Fahrzeug als historisch deklarieren zu können gibt es einiges zu beachten.
Ausschnitte aus Quelle (2019):
BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik)


1.1.1. § 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ziff. 43
Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als: historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
a) mit Baujahr 1955 oder davor,
oder b) das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist (§ 131b)
Anmerkung: Der 2CV ist in dieser Liste enthalten

1.1.3. § 34 (4) Ausnahmegenehmigung
Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für historische Fahrzeuge sind deren Erhaltungswürdigkeit und deren Erhaltungszustand nachzuweisen
...
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden
...
Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen

1.1.4. § 57a (3) Wiederkehrende Begutachtung
Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte, oder zum Jahrestag des von der Behörde festgelegten Zeitpunktes vorzunehmen:
4.) bei historischen Fahrzeugen alle zwei Jahre

Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. Die Begutachtung kann - ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung- auch in der Zeit vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden ...

Meine Pickerl-Odyssee
oder 3 Überprüfungen, 3 Pickerl in ca. 2 Monaten

  • Da mein 2CV ursprünglich im Februar erstmalig zugelassen wurde, bekam das Fahrzeug bei der nun ersten Begutachtung nach der Renovierung eine grüne Plakette mit dem Ablaufdatum Feb. 2020. Soweit so gut.

  • Da ich das Fahrzeug während der Wintermonate nicht betreibe, beantragte ich persönlich auf der BH eine Verschiebung des Überprüfungstermins auf den Monat Juni. Auch dies funktionierte tadellos - die Kosten dafür sind rel. gering: EUR 20,80.
    Man erhält dann vor Ort einen Bescheid, dass der Zeitpunkt der wiederkehrenden Begutachtung eben wie gewünscht verschoben wurde.
    Merkwürdigerweise erhält man gleichzeitig eine Rechtsmittelbelehrung, dass das Recht besteht, gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben.
    Eigentlich witzig - ich beschwerte mich verständlicherweise nicht darüber, dass mein Ansuchen prompt erledigt wurde.
    Also alles ok.

  • In weiterer Folge kam es zum Termin bei der Prüfstelle - Amt der Nö Landesregierung. Nach kurzer Unterweisung des Prüfpersonals bezüglich Besonderheiten dieses Gefährts (Position der Gänge, (originales) Ende des Auspuffs vorne unter Motor) bestand der 2CV auch diese zweite Begutachtung erwartungsgemäß problemlos. 6V Batteriespannung und 16PS bewirkten ein ungläubiges Erstaunen eines Mitarbeiters. Wie auch immer, die Verwaltungsabgaben mit festen Gebühren betrugen EUR 40,30.
    Im Gegenzug wurde mir ein neuer Zulassungsschein und der Typenschein mit Zusatzeintrag ausgehändigt.
    Und wieder alles ok.

  • Jetzt fehlte nur noch das 'historische Pickerl'. Mit neuem Zulassungsschein (historisches Fahrzeug), Verschiebungsbescheid, Typenschein, Führerschein und alles was ich noch fahrzeugspezifisches hatte, begab ich mich auf die nächstgelegene Zulassungsstelle.
    Aber Überraschung: Die Eintragung in die Zentralkartei war nicht möglich.

    Viele Telefonate der geplagten Dame folgten:
    => BH: nicht unser Problem!
    => LANDESSTELLE: was rufen's da uns an?
    => 'EINTRAGUNGS-ZENTRALSTELLE': ja das geht nicht...

    Nun der Hammer:
    => INSIDER TIPP: geben's ihm ein historisches Pickerl, das soeben abgelaufen ist, dann soll er zur wiederkehrenden Begutachtung gehen...

    ERGEBNIS: Anstelle des grünen Pickerls mit Ablauf Feb. 2020 war ich nun enttäuschter Besitzer eines zwar roten Pickels, jedoch mit Ablaufdatum Juni 2019. Meine Anfrage was wäre, wenn ich mit dem grünen Pickerl bis Februar 2020 fahren würde? Ganz einfach: Sie würden sich strafbar machen, denn Sie haben ein historisches Auto und das muss ein rotes Pickerl haben. Ohne gültiges Pickerl kann ihr Wagen stillgelegt werden.
    Da fiel bei mir der Groschen - heiliger Amtsschimmel! Ich hatte ja streng genommen noch nie eine Überprüfung meines historischen Fahrzeugs machen lassen. Eine Frechheit, dass ich damit überhaupt gefahren bin - grünes Pickerl hin oder her, das ist Geschichte! Wer weiß was da alles passieren hätte können, als ich mit falschem Pickerl nach zwei positiven Überprüfungen herumfuhr. Ich war zerknirscht über meinen Leichtsinn ;-)

  • Ich überspringe hier die Erlebnisse bis zur Auffindung einer nahegelegenen Werkstätte, welche historische Fahrzeuge begutachtet - es wäre eine eigene Erzählung wert. Letztendlich überstand mein 2CV die dritte Begutachtung und nachfolgend kann ich das von mir begehrte dritte Pickerl innerhalb weniger Wochen für ein und dasselbe im Zustand unveränderte Auto präsentieren.

    P.S. Ob ich das frischerworbene abgelaufene historische Pickerl aufgeklebt habe und damit zur Drittüberprüfung gefahren bin bleibt an dieser Stelle mein Geheimnis...

Das Gutachten
Das historische 'Pickerl'